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Elektronische Gesundheitskarte – ab 01.01.2014 Pflicht


Eine Neuerung für 2014 ist die elektronische Gesundheitskarte. Sie ist ab Januar 2014 Pflicht und ersetzt die bisherige Versicherungskarte. Die neue elektronische Gesundheitskarte ist mit einem Passbild ausgestattet und soll dadurch vor Missbrauch schützen.


Wem nutzt die elektronische Gesundheitskarte



Die elektronische Gesundheitskarte nutzt in erster Line der Krankenkasse um den Missbrauch im Gesundheitswesen einzudämmen. Durch das Passfoto wird der Versicherte eindeutig identifiziert und somit eine Weitergabe an Dritte verhindert. Durch betrügerische Handlungen sind den Krankenkassen in der Vergangenheit Schäden im zweistelligen Millionenbereich entstanden. Kinder unter 15 Jahren sowie Pflegebedürftige bekommen keine Gesundheitskarte mit Foto.


Die digitale Reform des Gesundheitswesens




Ab 01.01.2014 muss jeder Krankenversicherte eine elektronische Gesundheitskarte mit Passbild besitzen. Ist dies nicht der Fall müssen die Kosten im Krankheitsfall aus eigener Tasche bezahlt werden. Die neue elektronische Gesundheitskarte kann allerdings binnen 10 Tagen beim Arzt nachgereicht werden. Für alle die noch keine neue elektronische Gesundheitskarte haben wird es nun höchste Zeit. .


Weiterentwicklung der Gesundheitskarte



Als Weiterentwicklung soll sich zukünftig auch ein Mikrochip auf der Gesundheitskarte befinden. Auf diesem könnten dann Röntgenbilder, Befunde, Krankheiten, Blutwerte etc. gespeichert werden. Ob dies im Endeffekt einen positiven Nutzen für die Versicherten hat bleibt abzuwarten. Aus meiner Sicht entwickelt sich hier ein „gläserner Patient“ und die Transparenz könnte in Punkto Arbeit, Wohnung etc. negative Auswirkungen auf den Versicherten haben.

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